Bevor die erste Klinge ansetzt, musst du wissen, womit du es zu tun hast. Klopfe den vorhandenen Belag ab: Hohlstellen unter Fliesen oder PVC deuten auf gelöste Klebstoffzonen hin — ein Vorteil beim Entfernen, aber ein Problem für den späteren Untergrund. Prüfe, ob PVC-Beläge vor 1990 verlegt wurden: Ältere Vinylböden können asbesthaltige Beschichtungen (Asbestgehalt > 0,1 %) auf der Rückseite oder im Kleber enthalten. In diesem Fall: Arbeiten einstellen, Probe zum Labor, ggf. Fachfirma mit Zulassung nach TRGS 519 beauftragen. Stelle ebenfalls fest, ob der Untergrund Zementestrich (CE) oder Calciumsulfat/Anhydrit (CA/AE) ist — das beeinflusst später die Wahl der Ausgleichsmasse und Grundierung. Dokumentiere Risse, Fehlstellen und auffällige Verfärbungen im Estrich per Foto.
Teppiche sind der einfachste Fall: Schneide den Belag mit einem Cuttermesser und Trapezklinge in ca. 50 cm breite Streifen und rolle sie straff auf — das spart Entsorgungsvolumen. Zug die Streifen von der Wand weg und heb sie am Rand an; oft ist der Teppich nur am Rand mit Nagelleisten (Tacker-Streifen) fixiert. Diese Gripperleisten aus Holz mit nach oben gerichteten Nägeln sitzen üblicherweise 6–8 mm von der Wand entfernt und sind eingedübelt oder eingeschossen. Hebele sie mit einem Flachmeißel und Hammer heraus. Achtung: Die Nägel sind messerscharf — Arbeitshandschuhe sind Pflicht. Danach den Teppichfilz (Trittschalldämmung) separat entfernen. Reste des Filzklebers oder Klebebandklebers lassen sich mit einem Heißluftfön bei ca. 60 °C und einem Spachtel lösen.
Laminat und schwimmendes Klick-Vinyl sind werkzeugarm abzubauen. Entferne zuerst alle Sockelleisten — setze die Fugenkelle oder einen breiten Spachtel hinter die Leiste und hebele sie vorsichtig ab, damit der Putz nicht abplatzt. Danach die Randfuge freilegen (mindestens 8–10 mm sollten vorhanden sein). Hebe eine Diele an der kürzeren Wand an und klinke die Nut-Feder-Verbindung in Längsrichtung aus — bei vielen Systemen reicht ein leichtes Kippen unter ca. 30°. Stapele die Dielen sortiert: Beschädigtes Material sofort aussortieren, unbeschädigte Stücke können je nach System für andere Flächen wiederverwendet werden. Die Trittschall-Unterlage rollst du auf und entsorgst sie separat. Klebereste oder Folienrückstände auf dem Estrich müssen vollständig abgetragen werden — ein Schleifschuh oder ein Einscheibengerät (z. B. mit 16er Schleifscheibe) hilft dabei.
Vollflächig geklebtes PVC ist das aufwändigste Szenario. Beginne an einer Ecke: Erwärme den Belag mit dem Heißluftfön auf 60–70 °C — der Klebstoff erweicht, ohne den Estrich zu beschädigen. Setze dann eine breite Stoßzugmaschine (Bodenabzieher) oder einen langen Flachmeißel mit Hammerstieleinsatz an. Bei großen Flächen lohnt sich das Mieten einer elektrischen Schäl- oder Fräsmaschine (Schaber-Aufsatz). Schneide den Belag vorab in 30–40 cm breite Streifen, damit du gezielt ziehen kannst. PVC reißt schräg — immer flach und mit wenig Anstellwinkel arbeiten. Klebstoffrückstände nach dem Ablösen nicht mit Lösemittel behandeln — das zieht in den Estrich ein und verhindert spätere Klebstoffhaftung. Mechanische Abtragung mit Einscheibenmaschine oder Schleifschuh ist die einzig zulässige Methode nach DIN 18365.
Fliesen kannst du entweder vollständig entfernen oder — wenn der Aufbau es erlaubt — überschleifen und als Untergrund nutzen. Vollständige Entfernung: Setze den Meißelaufsatz am Bohrhammer (SDS-Plus) flach zwischen Fliese und Mörtel, Winkel ca. 20–30°. Beginne an losen oder hohlen Fliesen. Erwarte, dass der Estrich Ausbrüche und Risse bekommt — das ist unvermeidbar. Plane daher eine Ausgleichsmasse von 2–5 mm ein (ca. 1,7 kg/m²/mm). Beim Überschleifen: Prüfe zunächst per Abklopfen, ob alle Fliesen satt aufliegen — Hohlstellen müssen raus oder verankert sein. Schleife dann die Fugen und Oberfläche mit einer Schleifmaschine auf Rautiefe; anschließend staubsaugen und grundieren. Der Höhenunterschied zwischen Fliese und Estrich (Randbereiche) muss mit Ausgleichsmasse bündig gezogen werden, damit DIN 18202 (max. 3 mm auf 4 m) eingehalten wird.
Nach dem Abriss steht die Bewertung des bloßgelegten Estrichs. Entferne alle Kleberreste, Mörtelspitzen und losen Partikel mechanisch — Besen reicht nicht, saugstarker Industriestaubsauger ist Pflicht. Prüfe die Ebenheit mit einer 4 m-Latte und Messschieber: Laut DIN 18202 dürfen max. 3 mm Abweichung auf 4 m und max. 2 mm auf 1 m vorliegen. Markiere alle Hochpunkte mit Kreide. Führe anschließend eine CM-Messung durch: Für Zementestrich liegt der zulässige Grenzwert bei ≤ 1,8 %, für Calciumsulfatestrich bei ≤ 0,5 % (unbeheizt). Überschreitungen bedeuten: Aufheizprotokoll, Lüften, Zwangstrocknung — nicht überspringen. Risse > 0,3 mm Breite mit Harz (EP-Vergussmasse) aufspachteln und aushärten lassen.
Abrissschutt ist kein Mischmüll. Trenne konsequent: Teppich, PVC, Fliesen und Laminat gehen in separate Mulden oder Big Bags. PVC-Belag, der vor 1990 verlegt wurde und nicht auf Asbest getestet ist, muss als asbest-verdächtiger Abfall behandelt werden (TRGS 519, AVV-Abfallschlüssel 17 06 05* für bestätigten Asbest). Klebstoffreste auf der Unterseite älterer PVC-Bahnen können ebenfalls PAK-haltig sein — trockene Schleifarbeiten daran sind verboten. Für nicht belastetes Material gilt: Teppich und PVC sind Abfallschlüssel 17 02 03 (Kunststoffe), Keramikfliesen 17 01 03, Laminat als Holzwerkstoff 17 02 01. Kläre mit deiner Gemeinde, ob eine Kleinmengenregelung greift, oder bestell direkt einen Abrollcontainer.